Der Begriff Gaststätte, im Sinne der gewerbsmäßigen Abgabe von Speisen und Getränken, war unseren Vorfahren vor mehr als 200 Jahren weitgehend unbekannt. Wenn sie einen Schnaps bzw. ein Bier trinken wollten, gingen sie entweder zu einem Branntweinbrenner oder in ein brauberechtigtes Haus. Damals gab es den sogenannten Reihenschank. Das heißt, die Besitzer der betreffenden Gebäude durften, wie der Name schon sagt, der Reihe nach in einem der Löbauer Brauhäuser ihr eigenes Bier herstellen. Danach konnten sie es zu Hause verkaufen. Anders die Branntweinbrenner. Sie destillierten das ganze Jahr über. Wer zu ihnen kam, trank entweder vor Ort einen ‚Kurzen‘ oder trug sein Quantum in einem mitgebrachten Gefäß heim. Genauso verhielt es sich beim Biertrinken. Abends saß man gemütlich im Bierhaus oder Vater drückte seinem Filius ein paar Groschen in die Hand und schickte ihn mit einem Krug über die Straße. Ihn zu füllen war offenbar jederzeit genug Bier vorhanden. Im Jahre 1604 zum Beispiel gab es in Löbau 104 brauberechtigte Häuser, die in 12 Monaten insgesamt 518 Biere herstellten. Ein Bier entsprach dabei einer Braupfanne, aus der rund 4,5 Hektoliter Gerstensaft entstanden. Die allerdings waren nicht allein für die Bürger bestimmt. Auch in den umliegenden Orten schenkte der Dorfrichter im Kretscham Löbauer Biere aus.